Barrierefreiheit

Sie können in Ihrem Browser die Schriftgröße und zugleich die gesamte Layout-Größe der Seite einstellen. Meist gibt es dafür mehrere Wege, zum Beispiel:

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Wohn-ABC / FAQ

Informationen für unsere Mieter*innen

Sie sind bereits Mieter*in bei der ZVK und haben eine Frage?

Nachfolgend haben wir Ihnen häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten rund um die Themen Mieten und Wohnen zusammengestellt.

Gern stehen Ihnen unsere Immobilienmanager*innen telefonisch für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Vertragspartner wie Banken, Versicherungsunternehmen usw. rechtzeitig über Ihren Umzug zu informieren. Es ist hilfreich, einen Nachsendeantrag bei der Post und bei Citipost zu stellen.

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Sie sind vom Mieter, gemäß Mietvertrag, zusätzlich zur Grundmiete, als Vorauszahlung zu leisten.

Wann wird meine Betriebskostenabrechnung erstellt?

Nach Ablauf eines Kalenderjahres und Vorlage der Rechnungen werden die tatsächlichen Kosten abgerechnet. Hierüber erhalten Sie innerhalb des Folgejahres eine Abrechnung. Wir sind immer bemüht, diese Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.

Erhalte ich eine Bescheinigung für das Finanzamt für „haushaltsnahe Dienstleistungen“?

Die Bescheinigung liegt der Betriebskostenabrechnung bei.

Kann ich meine Vorauszahlungen anpassen lassen?

Möchten Sie Ihre monatliche Vorauszahlung ändern, dann rufen Sie uns bitte einfach an.

Ich zahle an die ZVK auch Heizkosten. Wie werden diese abgerechnet?

Die an uns gezahlten Heizkosten-Vorauszahlungen werden zusammen mit der Betriebskosten-Abrechnung abgerechnet.

 

Vor jedem Einzug lassen wir durch einen Elektriker zur Sicherheit der Mieter alle Elektroleitungen überprüfen. Eine Prüf-Plakette markiert im Sicherungskasten das Datum der Überprüfung.

Unsere Objektbetreuer melden Sie bei unserem Energieversorger Enercity an.

Wir können Ihnen fast in allen Wohngebieten in der Nähe Ihrer Wohnung auch eine Garage oder einen Stellplatz anbieten. Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an, dann schauen wir, ob in Ihrer Nähe etwas frei ist. Ansonsten nehmen wir Sie gerne auf unsere Warteliste.

In einigen Wohngebieten können Sie zusätzlich zu Ihrer Wohnung auch einen Garten mieten. Hier dürfen Sie mit einem Elektro- oder Gasgrill grillen. Auch dürfen Sie für Ihre Kinder Spielgeräte, ein Planschbecken und ein Gartenhäuschen aufbauen – aber bitte ohne Fundament. Denn wenn der Mietvertrag endet, müssen Sie den Garten wieder so zurückgeben, wie Sie ihn von uns übernommen haben.

Bitte behandeln Sie Ihre Mitmenschen, wie Sie selbst behandelt werden möchten! Wir wünschen uns in unseren Häusern eine gut funktionierende Nachbarschaft. Jeder, der sich an ein paar Regeln hält, hilft dabei, das Zusammenleben so angenehm wie möglich zu gestalten. Die ausführliche Form unserer Hausordnung ist Anlage des mit Ihnen geschlossenen Mietvertrags.

Vermeiden Sie Lärm 

In der Zeit von 13–15 Uhr und 22–6 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr) ist im Haus und im Außenbereich unbedingt Ruhe einzuhalten. Bitte verhalten Sie sich auch außerhalb der Ruhezeiten so, dass keine Mieter gestört werden. Bitte betreiben Sie Musikanlagen, Fernseher, Radios etc. nur auf Zimmerlautstärke.

Achten Sie auf Sicherheit

Bitte melden Sie Störungen der Treppenhausbeleuchtung unverzüglich an unsere Zentrale Störungsannahme 0511 / 760 8 760. Abfall und Sperrmüll sind ordnungsgemäß zu entsorgen und nicht im Keller oder in den Gängen abzustellen. Halten Sie Haus- und Kellertreppen und Gänge als Flucht- und Rettungswege frei. Bitte trocknen Sie Ihre Wäsche an den dafür vorgesehenen Orten.

Achten Sie auf Ihre Wohnung 

Bitte Lüften und Heizen Sie in Ihrer Wohnung regelmäßig, um Schimmel und andere Probleme zu vermeiden. Entfernen Sie Schnee und Eis von Ihren Balkonen. Halten Sie die Hauseingangstür geschlossen, aus Rettungsgründen aber nicht verschlossen. Ihre Wohnungstür dürfen Sie natürlich abschließen. Bitte lagern Sie keine leicht entzündlichen Gasflaschen oder Gegenstände in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Keller.

Wenn Sie Ihre Wohnung bei uns kündigen möchten, bitten wir darum, uns dies schriftlich mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wenn sich Ihnen dazu Fragen ergeben, beraten wir Sie gerne.

In Ihrem Mietvertrag finden Sie alle Regelungen, die wir miteinander vereinbart haben. Bitte bewahren Sie diesen sorgfältig auf. Sollten sich Ihnen daraus Fragen ergeben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Die Abholung von Wertstoff- und Papiermüll ist kostenlos. Ausschließlich die Entsorgung von Rest- und Bioabfällen ist kostenpflichtig. In der nachfolgenden Übersicht möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie ganz einfach den Müll trennen können und dabei auch noch Geld sparen: Wenn die Entsorgung nicht über Container erfolgt, so sind die Säcke am nächsten Morgen bis 7 Uhr an dem jeweiligen Abholtermin an den Straßenrand zu stellen. Wenn Sie die Säcke bereits am Vorabend rausstellen, könnte diese Ratten anlocken oder durch Windböen auf die Straße geweht werden.

So trennen Sie richtig!

Sperrabfälle (ausgenommen Elektroschrott) holt aha, bis zu einer gewissen Menge, ohne zusätzliche Gebühren, bei Ihnen ab. Rufen Sie dazu bitte bei der kostenfreien Aha Service Hotline 0800 / 9991199 und vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung.

Alle unseren Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Diese gehören zur Wohnung und müssen auch nach Auszug in der Wohnung verbleiben. Sollten Sie Ihre Wohnung renovieren, nehmen Sie bitte den Rauchwarnmelder ab, verpacken diesen staubfrei und installieren ihn anschließend wieder fachgerecht.

Bei Störungen wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale Störungsannahme unter der Rufnummer 0511 / 168-45555.

Übrigens: Wir lassen unsere Rauchwarnmelder jährlich von einer Firma warten.

Das Lastschriftverfahren ist die bequemste Form für Mietzahlungen. Wie vereinbart ziehen wir jeden Monat Ihre Miete von Ihrem Konto ein. Grundlage dafür ist ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat. Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Bankverbindung rechtzeitig und schriftlich mit, damit diese bei der nächsten Abrechnung berücksichtigt werden kann. Die Bank benötigt mehrere Tage für die Verarbeitung Ihrer Änderung.

Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei einem der Bürgerämter der Stadt Hannover ummelden. Auf der Homepage der Stadt Hannover https://www.hannover.de/ können Sie die Öffnungszeiten aller Bürgerämter nachlesen und erhalten auch eine Übersicht, welche Dokumente Sie mitbringen müssen. Von uns bekommen Sie nach Vertragsabschluss eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgehändigt. Diese beinhaltet den Namen und Anschrift von uns, die Anschrift der Wohnung, den Namen der meldepflichtigen Personen und das Einzugsdatum. Die Wohnungsgeberbescheinigung dient als Nachweis, dass der Mieter auch tatsächlich in der Wohnung lebt, in der er sich anmeldet.

Der Mietvertrag wurde zwischen Ihnen und uns geschlossen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Untervermietung nicht ermöglichen können.

Hausratversicherung:

Was passiert, wenn ein Feuer ausbricht, ein Wasserschaden Ihre Einrichtung ruiniert oder ein Einbrecher sich an Ihren Sachen bedient? Ihre Möbel, Kleidung, elektronischen Geräte und die vielen lieb gewonnenen Dinge sind wertvoller, als Sie denken, und müssen nach einem Schaden ersetzt werden. Das kostet Nerven, Zeit und vor allem viel Geld. Hausrat ist alles, was nicht fest mit dem Wohngebäude verbunden ist, Sie bei einem Umzug also mitnehmen können. Auch zusätzliches   Eigentum kann versichert werden, wie z. B. Ihr Fahrrad, Schlüsselverlust oder Glasbruch.

Privathaftpflichtversicherung:

Bereits kleine Missgeschicke können zu großen Schäden führen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz für Gefahren, die sich im täglichen Leben als Privatperson ergeben können. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.

Sie erreichen unsere Zentrale Störungsannahme unter der Nummer 0511/168-45555 rund um die Uhr 365 Tage im Jahr.

 

 

Sollten sich Ihre familiären Umstände ändern und Personen ein- oder ausziehen, bitten wir Sie, uns zu informieren.

Bildnachweis: siehe Impressum