Barrierefreiheit

Sie können in Ihrem Browser die Schriftgröße und zugleich die gesamte Layout-Größe der Seite einstellen. Meist gibt es dafür mehrere Wege, zum Beispiel:

  • Über die Menüleiste oben in Ihrem Browser und zwar in der Regel unter dem Menüpunkt "Ansicht". Je nach Browser und Version finden Sie die Einstellung zum Vergrößern unter Bezeichnungen wie "Schriftgrad", "Textgröße", "Zoom", "Zoomfaktor" oder "Schriftgröße". Einige Browser zeigen in ihrer Menüleiste statt eines Begriffs ein großes und ein kleines "A" an, zum direkten Vergrößern oder Verkleinern.
  • Über die Tastatur: mit der Tastenkombination [strg] [+]. Je öfter Sie das klicken, umso mehr vergrößert sich die Ansicht. Rückgängig machen können Sie die Vergrößerung mit [strg] [-].
  • Über Tastatur und Maus: Taste [strg] und das Scrollrad Ihrer Maus.
  • Wenn Sie einen Mac nutzen, drücken Sie statt [strg] die Apfel-Taste.

Aktuelle Informationen

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Informationen

Die Vielfalt der verschiedenen Corona-Sonderzahlungen ist mittlerweile – insbesondere im Gesundheitsbereich – sehr groß und unübersichtlich geworden. In Bezug auf die Zusatzversorgung sind die einzelnen Prämien teilweise unterschiedlich zu bewerten.

Liebe Kund*innen!
aus aktuellem Anlass werden wir persönliche Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren. Wir sind weiterhin gerne für Sie telefonisch und per Mail erreichbar und kümmern uns gerne um Ihre Anliegen.

Beitragsentlastung für Betriebsrentner 2021
Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) werden Betriebsrentner – egal, ob die Betriebsrente vom Arbeitgeber (z. B. Pflichtversicherung) oder vom Versicherten mit eigenen Beiträgen (z. B. freiwillige Versicherung) finanziert wurde, - bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 1. Januar 2020 spürbar entlastet.

 

Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Nachstehend erläutern wir die wesentlichen Auswirkungen auf Ihre Betriebsrente von der ZVK Hannover:

Rentenferne Startgutschriften
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 8. Juni 2017 auf die Eckpunkte für eine Neuregelung zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte verständigt. Die Neuregelung war notwendig geworden, da der Bundesgerichtshof die bisherige Regelung im März 2016 für unwirksam erklärt hat.